Konsularischer Service und Informationen für deutsche Staatsangehörige
Aktueller Hinweis! Kindereintrag im deutschen Reisepass der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Konsularservice der Botschaft Paris
Informationen zu Reisepässen, Staatsangehörigkeitsrecht, Familienrecht, Beglaubigungen, Visabestimmungen, KfZ-Wesen, Rentenangelegenheiten u.a.
Zum Konsularservice
Generalkonsulate und Honorarkonsuln in Frankreich
Fünf deutsche Missionen in Frankreich bieten konsularischen Service an. Jede dieser Missionen ist für bestimmte Regionen und Départements (erste 2 Zahlen der Postleitzahl) in Frankreich zuständig.
Zu den Generalkonsulaten
Deutschland ist mit 20 Honorarkonsuln in Frankreich vertreten:
Zu den Honorarkonsuln
Titre de séjour für Deutsche
Deutsche Staatsangehörige haben als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Frankreich sowie freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Dieses Recht kann nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit eingeschränkt werden.
Zur Einreise und für den Aufenthalt in Frankreich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ausreichend.
Es besteht für deutsche Staatsangehörige keine Pflicht zur Beantragung eines Aufenthaltstitels (titre de séjour français). Sollten Sie jedoch die Ausstellung eines Aufenthaltstitels wünschen, so ist dieser auf Antrag von der zuständigen Präfektur auszustellen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie der Homepage "Service Public":
Formalités à l'installation en France
Aufenthalt in Frankreich
In den folgenden Merkblättern erhalten Sie Informationen und Hinweise zum Aufenthalt in Frankreich, sei es zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium. Weitere Information, z.B. zu Zollbestimmungen, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, aber auch zu familienrechtlichen Fragen, erteilt das Bundesverwaltungsamt.
Arbeitsaufnahme in Frankreich [pdf, 74,35k]
Studieren in Frankreich [pdf, 49,81k]
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige (BVA)
Krisenvorsorgeliste
Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die elektronische Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Bundestagswahlen und zu Wahlen zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu beziehen. Eine Eintragung ist deshalb bei längerem Auslandsaufenthalt grundsätzlich zu empfehlen.
Krankenversicherungsschutz im Rahmen der Couverture Maladie Universelle (CMU)
Frankreich hat mit Dekret 2007-371 vom 21. März 2007 eine EU-Richtlinie in französisches Recht umgesetzt. Danach halten sich EU-Staatsbürger (also auch deutsche Staatsangehörige), die in Frankreich insbesondere als Nichterwerbstätige (z.B. Rentner, Studenten oder Arbeitssuchende) wohnhaft sind, nur noch dann rechtmäßig in Frankreich auf, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Informationen