Familienrecht

PACS

Die Botschaft hat in Zusammenarbeit mit dem französischen Justizministerium ein Merkblatt für Deutsche erstellt, die in Frankreich einen PACS (Pacte civil de solidarité) eingehen möchten. Das Merkblatt können Sie hier in französischer Sprache abrufen. Es steht den französischen Gerichten auch auf der Intranetseite des Justizministeriums zur Verfügung.


Das deutsche Merkblatt, bestehend aus der Übersetzung des französischen Merkblatts sowie Hinweisen zur Anerkennung eines PACS in Deutschland, dient der Information. Bitte beachten Sie, dass die französische Sprachfassung mit den französischen Behörden abgesprochen ist.

Familienrecht

Informationen des Standesamtes I in Berlin

Familienfeier

Informationen zu Eheschließungen / Lebenspartnerschaften, Geburt eines Kindes im Ausland, Sterbefällen mit Auslandsbezug und damit im Zusammenhang stehenden Fragen (z.B. Namensrecht)

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.